10.04.2025, 19:00 - 20:30 Uhr
Viele denken darüber nach, ihr Haus schon zu Lebzeiten zu übertragen, insbesondere Eltern auf ihre Kinder. Dabei stellen sich oft unter anderem folgende Fragen: Wann macht eine Hausübertragung "mit warmer Hand" überhaupt Sinn? Wie können sich die Hausübertragsgeber im Grundbuch absichern? Was ist, wenn der Hausübertragsnehmer z. B. vor den Übertragsgebern verstirbt, sich vom Schwiegerkind trennt, oder Insolvenz anmelden muss? Was ist mit anderen Kindern? Sollen diese Ausgleichszahlungen erhalten? Kann die Schenkung im Pflegefall durch das Sozialamt angefochten werden? Welche Kosten und Steuern entstehen bei der Übertragung? Diese und viele weitere Fragen werden vom Team der Kanzlei Hüsemann und Kurt behandelt.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Mindestens 10 Teilnehmer/-innen.
Location:
Technikum
Lange Straße 124
32791 Lage
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Weitere Informationen finden Sie unter: www.lage.online
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